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Politik
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PolitikWohngeld
Ab 1. Januar 2011 erhalten Wohngeldempfänger etwa 10 bis 20 Euro weniger an Wohngeld. Die Bundesregierung hat die sogenannte Heizkostenkomponente – erst 2009 eingeführt – wieder gestrichen.
Mit der Wohngeldreform 2009 setzte die damalige Koalition aus CDU/CSU und SPD lange geforderte Verbesserungen im Wohngeld um. Die bis dahin geltenden Höchstbeträge wurden um 10 Prozent angehoben. Das brachte Verbesserungen für Mieter, deren tatsächlich gezahlte Miete über den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen lag. Die Tabellenwerte, das heißt die Auszahlungsbeträge selbst, wurden um rund 8 Prozent angehoben. Hiervon profitierten alle Wohngeldempfänger. Zum ersten Mal wurden Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Je nach Haushaltsgröße wurden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Bei Einpersonenhaushalten waren es 24 Euro, bei Zweipersonenhaushalten 31 Euro und für jedes weitere Familienmitglied 6 Euro zusätzlich im Monat.
Laut Statistischem Bundesamt bezogen am 31. Dezember 2009 rund 860.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld, das waren 2,1 Prozent aller Privathaushalte. Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es bundesweit noch rund 144.000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten. In diesen Haushalten leben Empfänger/-innen von staatlichen Transferleistungen, die selbst nicht wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen, die wohngeldberechtigt sind. Insgesamt gab der Staat im Jahr 2009 bundesweit rund 1,56 Milliarden Euro für das Wohngeld aus, das war mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Von den Wohngeldempfängern bezogen im Jahr 2009 45,3 Prozent eine Rente oder Pension, 35,7 Prozent gingen einer Tätigkeit nach, 9,7 Prozent waren arbeitslos und 9,3 Prozent waren aus sonstigen Gründen (zum Beispiel Studium) nicht erwerbstätig. Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes, Wirtschaft und Statistik, Heft Januar 2011, Seite 27-35: https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1026785
Im Rahmen des Gesetzentwurfes für das Haushaltsbegleitgesetz 2011 entschied sich die seit Oktober 2009 amtierende Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP bei den Wohngeldausgaben erheblich zu sparen. Die Ausgaben sollten von derzeit rund 800 Millionen Euro auf 491 Millionen Euro zusammen gestrichen werden, das hätte eine Kürzung um rund 40 Prozent bedeutet. Zusätzlich sollte die 2009 eingeführt Heizkostenkomponente ersatzlos gestrichen werden, die Regierung versprach sich hier Einsparungen von weiteren 130 Millionen Euro. Der Deutsche Mieterbund protestierte gemeinsam mit anderen sozialpolitischen Verbänden und den Oppositionsparteien gegen diese Pläne.
Diese Proteste hatten teilweise Erfolg. Die Pläne zur pauschalen Kürzung des Wohngeldes wurden verworfen. Es blieb aber bei der Streichung des Heizkostenzuschusses. Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips nannte den Verzicht auf die Wohngeldkürzung eine Entscheidung der Vernunft. Es wäre sinnvoll und richtig, auch auf die Reduzierung des Heizkostenzuschusses zu verzichten. |
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