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Presse |
Pressemeldung
Frankfurt, 12. September 2008
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:
Heizkosten steigen 2008 um 30 Prozent10-Punkte-Programm zur Entlastung der Verbraucherhaushalte
(dmb) „Wir gehen davon aus, dass Mieter für das Jahr 2008 bis zu 30 Prozent höhere Heizkosten zahlen müssen als im Vorjahr“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten auf einer Pressekonferenz in Frankfurt im Vorfeld der Landesverbandstagung der hessischen Mietervereine. Durch diese Preiserhöhungen, so Siebenkotten, steige die Wohnkostenbelastung eines durchschnittlichen Mieterhaushaltes auf 34 Prozent. Berücksichtige man zusätzlich die Stromkosten liege die Wohnkostenbelastung bei über 37 Prozent. Einkommensschwächere Haushalte müssten 50 Prozent und mehr ihres Nettoeinkommens für Wohnung und Haushaltsenergie zahlen. „Um zu verhindern, dass viele Haushalte in diesem Winter in einer kalten Wohnung oder mit abgedrehtem „Stromhahn“ leben müssen, sind wirksame Maßnahmen gegen die sich immer schneller drehende Preisspirale bei den Energie- und Heizkosten notwendig. Bisher werden in der Politik nur Einzelmaßnahmen diskutiert, zum Beispiel Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken, Wiedereinführung von Pendlerpauschalen, Steuersenkungen, Sozialtarife oder Rechtsänderungen. Dagegen fehlt ein in sich schlüssiges Konzept. Der Deutsche Mieterbund legt deshalb jetzt ein 10-Punkte-Programm zur Entlastung der Verbraucherhaushalte vor“, erklärte Lukas Siebenkotten.
10-Punkte-Programm des Deutschen Mieterbundes
1. Langfristig: Energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes Der Wohnungsbestand muss umfassend energetisch modernisiert werden. Es reicht nicht aus, nur für den Neubau bessere Standards vorzuschreiben. Hiervon werden jährlich allenfalls 200.000 Wohnungen erfasst. Während dessen bleibt bei den 37 Millionen Bestandswohnungen alles beim Alten. Hier darf angesichts der weit verbreiteten Investitionsunlust nicht auf Vernunft und Freiwilligkeit der Eigentümer gesetzt werden.
Stattdessen muss der Staat klare ordnungspolitische Vorgaben machen: Neubaustandards auch im Wohnungsbestand (90 bzw. 60 kWh pro Quadratmeter und Jahr) bis zum Jahr 2020. Siebenkotten: „Soweit Eigentümer und Vermieter sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, muss es Sanktionen geben. Mieter müssen das Recht haben, ihre Heizkosten zu kürzen. Es ist gut, dass die SPD-Bundestagsfraktion diesen Vorschlag jetzt aufgreift.“
2. Langfristig: Erneuerbare Energien einsetzen Auch hier reicht es nicht aus, Vorgaben für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien auf den Neubau zu beschränken. Es ist notwendig, die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes auf den Wohnungsbestand auszuweiten. Gerade im Wohnungsbestand muss die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen abgebaut werden. Sonne, Wind oder Erdwärme stehen allen Menschen zur Verfügung. Ziel muss es sein, bis zum Jahr 2020 den Anteil erneuerbarer Energien im Wohnungsbestand auf 20 Prozent (derzeit 7 Prozent) zu erhöhen.
3. Mittelfristig: Fördermittel aufstocken Fördermittel, wie zum Beispiel für das CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm müssen weiter aufgestockt werden. Hiermit schafft die Politik Investitionsanreize für Eigentümer und Vermieter. Gleichzeitig wird der Umfang der von den Mietern zu zahlenden Modernisierungs-Mieterhöhungen begrenzt. Die zusätzlichen Mittel für die Aufstockung der Fördertöpfe können zum Beispiel aus den deutlich höheren Mehrwertsteuereinnahmen finanziert werden, die allein aufgrund der Energiepreissteigerungen in die Staatskasse fließen. Siebenkotten: „SPD und Bundesregierung sind bei der Zurverfügungstellung der Fördermittel auf dem richtigen Weg. Wir begrüßen, dass Bauminister Wolfgang Tiefensee eine Erhöhung des CO2-Gebäude-Sanierungsprogramms der Bundesregierung um 500 Millionen Euro angekündigt hat. Auch die Forderung der SPD, dass der Bund für 500 Millionen Euro ein Sonderprogramm zur Energieeinsparung in Großsiedlungen auflegt, ist beispielhaft“.
4. Mittelfristig: Umfassende Informationen Mieterinnen und Mieter müssen besser und umfassender informiert werden, wann, wo und wie Energie gespart werden kann. Die von der Bundesregierung verordneten Energieausweise, die Transparenzinstrumente des Deutschen Mieterbundes, wie Heizspiegel oder Betriebskostenspiegel sind wichtige und notwendige Informationsquellen. Sie reichen aber noch nicht aus. Ziel muss es sein, Kenntnisse Siebenkotten: „Der Deutsche Mieterbund plant deshalb ganz aktuell, Informations- und Aufklärungskampagnen zum richtigen Umgang mit Energie.“
5. Mittelfristig: Reform des Messwesens Eine umfassende Reform des Messwesens ist notwendig. Mit intelligenten Stromzählern und Erfassungssystemen für Heizkosten müssen Verbraucher in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch und -bedarf tagesaktuell zu überprüfen und zu steuern. Es muss möglich werden, dass Haushalte problemlos Nacht- oder Sondertarife ausnutzen können.
6. Kurzfristig: Wohngelderhöhung Bei der am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Wohngelderhöhung werden auf Betreiben des Deutschen Mieterbundes erstmals Heizkosten bei der zu berücksichtigenden Miete eingerechnet. Der Heizkostenanteil von 24 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 31 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt und 37 Euro für einen Drei-Personen-Haushalt reicht angesichts der aktuellen Energiepreise nicht mehr aus. Die Heizkostenanteile müssen deshalb verdoppelt werden. Auch dann wird es keinesfalls zu einer Übernahme der vollständigen Heizkosten kommen. Ein ausreichender Anreiz zum Energiesparen bleibt bestehen. Siebenkotten: „Der SPD-Vorschlag, die Wohngelderhöhung um drei Monate vorzuziehen, ist gut und richtig. Hierdurch werden bis zu 800.000 einkommensschwächere Haushalte mit bis zu 50 Euro im Monat entlastet.“
7. Kurzfristig: Hartz IV-Regelsätze erhöhen
Preissteigerungen für Strom und Warmwasser müssen ALG II-Empfänger aus den Regelsätzen zahlen. Die aktuellen Regelsätze von 351 Euro müssen um 50 Euro erhöht werden.
8. Kurzfristig: Heizkostenzuschuss oder steuerliche Entlastung
Auch für viele Haushalte, die kein Wohngeld und keine Hartz IV-Leistungen beziehen, sind die steigenden Energiepreise kaum noch zu bezahlen. Haushalte beispielsweise mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 25.000 Euro sollten einen Heiz-kostenzuschuss oder eine Abzugsmöglichkeit von der Steuerschuld erhalten. Je nach Haushaltsgröße kann diese Entlastung zwischen 100 und 200 Euro im Jahr betragen. Die entsprechenden Regelungen können zum Beispiel auf drei Jahre befristet werden, bis die mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherhaushalte Wirkung erzielen. Die Regelungen dürfen keinen übermäßigen bürokratischen Aufwand erzeugen, damit das Geld bei den Verbrauchern ankommt und nicht in den Verwaltungen versickert. Siebenkotten: „Der Plan von Bundesbauminister Tiefensee, Wohngeldempfängern im Frühjahr 2009 eine Heizkostenhilfe von einmalig rund 150 Euro auszuzahlen, zeigt in die richtige Richtung. Die Einmalzahlung sollte aber nicht auf Wohngeldempfänger beschränkt werden, sondern auch andere einkommensschwächere Haushalte mit einbeziehen.“
9. Kurzfristig: Grundtarife einführen Die Grundversorgung mit Strom muss zu einem preisgünstigen Tarif für den notwendigen Bedarf der privaten Haushalte angeboten werden. Der Preis für diese Grundversorgung muss deutlich unter dem bisherigen Energiepreis liegen. Bei Mehrverbräuchen können die Energieversorger dann höhere Preise, gegebenenfalls auch gestaffelte Preise fordern. Hierdurch wird sparsames Energieverhalten belohnt und gleichzeitig eine wichtige Sozialkomponente eingeführt. Siebenkotten: „Dieser Grundtarif hat nichts mit den vielerorts diskutierten Sozialtarifen zu tun. Die Idee des Grundtarifs verfolgen zwischenzeitlich auch Verbraucherminister Seehofer und Umweltminister Gabriel. Abhängig von der Haushaltsgröße sollte eine bestimmte Menge an Kilowattstunden zu einem besonders günstigen Basistarif angeboten werden.“
10. Kurzfristig: Einkaufshilfen für energiesparende Geräte Mit Hilfe von zinslosen Darlehen oder Zuschüssen in Form beispielsweise von Einkaufsgutscheinen soll einkommensschwachen Haushalten geholfen werden, neue energiesparende Elektrogeräte zu kaufen. Es ist unerträglich, dass gerade einkommensschwache Haushalte auf billige, aber energieverschwendende Haushaltsgeräte angewiesen sind. Siebenkotten: „Ob der Vorstoß von Wirtschaftsminister Glos realistisch ist, alle Verbraucher mit einem einmaligen Bonus von 150 Euro zum Kauf stromsparender Haushaltsgeräte zu bewegen, bleibt abzuwarten. Die Richtung aber stimmt.“
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