Politik

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Mietrechtsreform

 

Die Bundesregierung will das Mietrecht ändern. Der Deutsche Mieterbund rechnet mit ersten Änderungen im zweiten Halbjahr 2011. Dabei soll es vor allem um Fragen der energetischen Modernisierung (Erleichterungen für Vermieter) gehen und um Regelungen zur Bekämpfung von Mietnomaden.

 

Später will die Bundesregierung dann noch in einem zweiten Schritt Fragen des Contractings regeln. In einem dritten Schritt soll es um Kündigungsfristen und andere Mietrechtliche Fragen gehen.

 

Zur Geschichte der Mietrechtsreform 2011/2012:

 

Nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 für eine Reform des Mietrechts ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wurde vereinbart: Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen sozialen Charakter wahren. Wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht zur Mietminderung. Die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern werden gesenkt, die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) im Mietwohnungsbereich erweitert. Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen. Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein. Mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam vollstreckt werden können. Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen. Federführend für eine Mietrechtsreform bzw. für Mietrechtsänderungen ist das Bundesjustizministerium.

 

Der Deutsche Mieterbund nannte die vorgesehenen Mietrechtsänderungen zum Nachteil der Mieter falsch. Wenn das „Fass“ Mietrechtsänderung geöffnet werden sollte, müssten auch Mieterbund-Forderungen berücksichtigt werden - zum Beispiel nach verbessertem Kündigungsschutz bei Umwandlung oder Eigentümerwechsel, Kappungsgrenzen bei Neuvermietungsmieten, Sicherung der Mietkaution in der Vermieterinsolvenz oder dem Ökomietspiegel.

 

Zwei Tage nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen haben Vermieter, Makler und Verwalter zum Angriff auf das geltende Mietrecht geblasen und drastische Einschnitte zu Lasten der Mieter gefordert. Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten kommentierte die Vorschläge, Gesetzesinitiativen und –formulierungen von Makler-, Eigentümer- und Vermieterverbänden als „Wettlauf der Mietrechtsverschlechterer“. Deren Vorstellungen gingen noch über die von der Bundesregierung angekündigten Mietrechtsänderungen zu Lasten der Mieter hinaus.

 

Im September 2010 äußerte sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Modernisierung. Vermieter müssten mehr als bisher auf die Miete umlegen können, Mieter profitierten, weil sie viel niedrigere Energiekosten hätten. Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips kommentierte Merkels Äußerungen als nicht nachvollziehbar. Rips betonte, dass schon nach geltendem Recht der Vermieter 11 Prozent der Kosten einer energetischen Modernisierung auf die Jahresmiete aufschlagen kann. Bei Investitionen beispielsweise schon von 20.000 Euro für eine Wohnung verteuert sich die Miete hierdurch um mehr als 180 Euro im Monat. Dem stehen Heizkosten von durchschnittlich 80 Euro für eine 70 Quadratmeter große Wohnung gegenüber. „Wichtig ist deshalb, dass die Mieterhöhungen künftig durch mögliche Heizkostenersparnisse begrenzt werden“, sagte Rips. Bei einer Wohnkostenbelastung von derzeit schon 30 bis 40 Prozent sollten die Bundeskanzlerin und ihr Kabinett über Entlastungen und nicht über neue und zusätzliche Belastungen für Mieter nachdenken.

 

Im Oktober 2010 tauchte erstmals der Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes auf. Der vollständige Gesetzentwurf mit ausführlicher Begründung stammte offensichtlich aus dem Bundesjustizministerium, nicht mit den anderen Ministerien oder gar im Kabinett war er offensichtlich noch nicht abgestimmt. Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips kritisierte diesen Entwurf als unnötig, unausgegoren und einseitig.  Pressemeldung vom 19.10.2010 ,    Gesetzentwurf  (Der vollständige Gesetzentwurf mit ausführlicher Begründung liegt bisher offiziell weder Verbänden, Zeitungen noch anderen Ministerien vor. Er stammt offensichtlich aus dem Bundesjustizministerium, ist aber wohl noch nicht mit den anderen Ministerien oder gar im Kabinett abgestimmt.)

 

Der Deutsche Mieterbund begrüßte dagegen die Berliner Bundesratsinitiative vom Oktober 2010 und unterstützte die Forderungen nach Absenkung der Kappungsgrenze, Begrenzung der Neuvertragsmieten und Einschränkung der Modernisierungsmieterhöhungen (http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2010/0601-700/). Der Berliner Gesetzentwurf wurde am 5. November in die Ausschüsse des Bundesrats zur Beratung verwiesen.

 

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