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Recht
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RechtRecht im Überblick
MaklerprovisionDie Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne Nebenkostenvorauszahlung, plus Mehrwertsteuer. Mieter müssen den Makler aber nur bezahlen, wenn
Maklerprovision gibt es also nur, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat. Trotz Maklervertrag, Maklertätigkeit und Abschluss des Mietvertrages bekommt der Makler keine Provision, wenn durch den abgeschlossenen Mietvertrag lediglich das laufende Mietverhältnis fortgesetzt oder verlängert oder erneuert wird, wenn die vermittelte Wohnung eine Sozialwohnung oder sonstige preisgebundene Wohnung ist, wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist bzw. wenn Wohnungsvermittler und Eigentümer, Verwalter oder Eigentümer der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Deutschen Mieterbundes "Geld sparen beim Umzug". |
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