Politik

Frage 10

 

Streitträchtige Hartz-IV-Regelungen, insbesondere auch Fragen der Unterkunftskosten führen zu einer Prozessflut bei den Sozialgerichten. Der Deutsche Mieterbund fordert, mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen. Sind Sie auch für eindeutige gesetzliche Regelungen, wie die Einführung einheitlicher Maßstäbe für Unterkunfts- und Heizkosten durch eine bundesgesetzliche Verordnung?

Antwort CDU


 

Mit großer Sorge sieht die CDU die zunehmende Zahl an Klagen bei den Sozialgerichten, die überwiegend Fragen der Kosten der Unterkunft betreffen. Denn je nach Wohnort werden in der Praxis die Leistungsempfänger unterschiedlich behandelt. Hierdurch entsteht eine rechtswidrige Ungleichbehandlung. Deshalb sind einheitliche Vorgaben sowie effektive Anreize zu mehr Wirtschaftlichkeit erforderlich.

 

Antworten CSU


 

Die zunehmenden Klagen bei den Sozialgerichten sieht die CSU mit großer Sorge. Da in der Praxis die Leistungsempfänger je nach Wohnort unterschiedlich behandelt werden, beinhaltet ein Grossteil der Klagen Fragen über die Kosten der Unterkunft. Wir brauchen deshalb einheitliche Vorgaben für die Kommunen, damit diese nicht die Rechtsvorschriften unterschiedlich anwenden.


Antwort SPD


 

Nach § 22 SGB II sollen die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft ist eine kommunale Leistung. Zur Frage der Angemessenheit ist grundsätzlich in § 27 SGB II eine Verordnungsermächtigung des Bundes vorgesehen. Der Bund hat dazu mehrfach Gespräche mit den Ländern geführt. Auch die SPD strebt solch eine Regelung an. Aber die Länder haben eindeutig Position bezogen, dass eine Bundes-Verordnung nicht erforderlich und auch nicht sachgerecht sei, da die regionalen Unterschiede der Unterkunftskosten zu groß seien. Die Länder haben auch signalisiert, dass eine bundesgesetzliche Verordnung im Bundesrat keine Zustimmung erhalten würde. Das Bundesarbeitsministerium lässt sich über die Praxis in den Ländern regelmäßig Bericht erstatten. Einige Länder haben mittlerweile Weisungen, bzw. Leitfäden gegenüber den Kommunen aufgestellt, die für mehr Rechtsklarheit sorgen.

 

Antwort FDP


Die gesetzlichen Grundlagen für Regelsätze und angemessene Wohnraumgröße müssen für alle gelten. Da jedoch Miet- und Wohnkosten regional sehr unterschiedlich sind, muss eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein. Wir fordern, dass die Betreuung und Beratung aller Arbeitslosen in die Verantwortung der Kommunen übergeben wird. Sie sind näher an den Problemen der Betroffenen und können eher individuelle Wege für eine Integration in den Arbeitsmarkt entwickeln. Mit einem jährlich im Voraus festgelegten Betrag gibt der Bund den Kommunen einen Anreiz zum sparsamen Haushalten. Sie können nicht verbrauchte Mittel zur Hälfte behalten und gewinnen damit eine weitreichende Entscheidungskompetenz.

 

 

Antwort Die Grünen


Die Forderung nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei den Kosten der Unterkunft stützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich. Die Regelung muss sozial gerecht sein und gleichzeitig die unterschiedliche Situation am örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigen. Bund und Länder sollten dringend die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erarbeiteten Empfehlungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II (§ 22 SGB II) umsetzen.

 

 

Antwort Die Linke


Hartz IV ist in hohem Maße unsozial und wurde in seiner Gesamtheit von der LINKEN stets abgelehnt, auch weil die Regelung der Unterkunftskosten und ihre Folgen für die Betroffenen absehbar waren. Im Bundestag hat die LINKE mehrere Initiativen für bundesweite einheitliche Mindeststandards eingebracht, hauptsächlich mit dem Ziel, menschenwürdiges Wohnen für Arbeitslosengeld-II-Beziehende zu sichern und Zwangsumzüge zu vermeiden. Sozialer Frieden und Rechtssicherheit wären demnach möglich. Doch alle anderen Fraktionen lehnten ab. DIE LINKE wird auch in der nächsten Legislaturperiode weiter dafür kämpfen.

 

 

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